Am Borsigturm 33, 13507 Berlin
030 - 25 797 546

Teil 3 des Gastrokrimis -Achtung, auf das müsst Ihr achten !!!! ,,Die Große Checkliste ‘‘

SK8_3992


,,Die Große Checkliste ‘‘

 

Damit seid ihr vor dem Wolf sicher….

Elektronische Registrierkasse: Das erwartet das Finanzamt

Bei Bargeld sind die Prüfer des Finanzamtes von vorneherein skeptisch – die Möglichkeit, hier den einen oder anderen Euro am Fiskus vorbei zu schmuggeln, ist recht hoch. Darum verlangt das Finanzamt einiges von Ihrer Registrierkasse. Sollten Sie die folgenden Regeln nicht einhalten, müssen Sie bei der nächsten Prüfung mit Hinzuschätzungen rechnen – die Höhe liegt dabei im Ermessen des Prüfers.

Zunächst muss Ihre Kasse einen sogenannten Z-Bon erstellen können. Als Z-Bon bezeichnet man einen Bon, auf dem der tägliche Kassenabschluss ausgedruckt wird. Gleichzeitig muss dann Ihr Kassenbestand auf null gesetzt werden. Die Z-Bons müssen automatisch fortlaufend nummeriert werden. Der Bon muss mindestens die folgenden Angaben beinhalten, die auch im Kassensystem gespeichert werden müssen:

  • Für welches Geschäft / Unternehmen der Bon erstellt (also die Kasse abgerechnet) wurde.
  • Datum und Uhrzeit der Erstellung des Z-Bons.
  • Die Bruttoeinnahmen des Tages (getrennt nach Umsatzsteuer-Sätzen).
  • Die vom System automatisch vergebene Z-Bon-Nummer (anhand dieser kann der Prüfer kontrollieren, ob alle Bons vorliegen).
  • Auflistung von vorgenommenen Stornierungen.
  • Bestätigung, dass der Tagesspeicher auf null gesetzt wurde.

Der Z-Bon stellt für Sie eine wesentliche Vereinfachung dar, da Sie hier die Gesamtsummen ins Kassenbuch übernehmen dürfen. Neben den Angaben, die auf dem Z-Bon enthalten sind, muss die Kasse die folgenden Daten jederzeit zur Verfügung stellen können:

  • Die Gesamtsumme der Brutto-Einnahmen.
  • Zusammenstellungen von Stornierungen, Retouren und Kassenentnahmen.
  • Darstellungen der einzelnen Positionen und die Art der Zahlung (Bar-, Scheck- oder Kreditkartenzahlung).

Die gespeicherten Daten müssen manipulationssicher sein. Nachträgliche Veränderungen müssen ausgeschlossen sein. Außerdem müssen die Daten jederzeit für den Prüfer des Finanzamts abrufbar und lesbar sein.

Doch damit noch nicht genug. In der Kasse müssen Bedienungs- und Programmieranleitungen hinterlegt und jederzeit einsehbar sein. Außerdem müssen alle Programmeinrichtungen und –Änderungen aufgezeichnet werden.

Achtet darauf, das Eure Registrierkasse alles kann!

Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe an Anforderungen, die der Fiskus an Ihre Kasse stellt. Was aber, wenn die vorhandene Registrierkasse hierzu nicht in der Lage ist? Dann kommt es darauf an, ob man mit einem Software-Update erreichen kann, dass die Kasse die fiskalischen Anforderungen entspricht. Wenn dies der Fall ist, müssen die entsprechenden Updates sofort umgesetzt werden. Sie sollten deshalb beim Händler, bei dem Sie die Kasse gekauft haben, nachfragen, ob entsprechende Updates vorliegen und diese möglichst bald aufspielen.

Ist eine Anpassung an die beschriebenen Voraussetzungen nicht möglich, muss eine neue Registrierkasse gekauft werden, denn bei einer Prüfung müssen Sie aber damit rechnen, dass der Prüfer besonders penibel sein wird.

Wenn Sie eine neue Registrierkasse kaufen, muss diese die Anforderungen des Fiskus erfüllen. Lassen Sie sich dies am besten vom Verkäufer schriftlich garantieren.

 

 

Typische Kassen-Fehler vermeiden

Bei Bargeschäften schaut der Fiskus genau hin.

 

Auf folgende Punkte achten Prüfer:

  • Die Aufzeichnungen müssen vollständig und glaubhaft sein, alle Belege lückenlos        erfasst. Auch bei Privatentnahmen und -einlagen muss ein Beleg vorliegen.
  • Barbelege, die erst beim Jahresabschluss über ein Privatkonto nachgebucht werden, machen die Kassenführung angreifbar.
  • Die Kasse muss jederzeit kassensturzfähig sein.
  • Eine Kasse kann niemals negativ sein. Negative (Zwischen-)Salden weisen auf Fehler beim Erfassen hin.
  • Vermehrte Überschreibungen, Änderungen und Streichungen im Kassenbuch können zur Verwerfung der Buchführung führen.
  • Einnahmen und Ausgaben sind in der richtigen Reihenfolge des Datums zu erfassen.
  • Diebstahl und Unterschlagung müssen dokumentiert werden (etwa durch Nachweis einer Strafanzeige gegen Unbekannt oder Abmahnung des Personals).
  • Bei Geldtransit zwischen Kasse und Bank muss das Datum stimmen. Ein Zugang ist in der Kasse etwa an dem Tag zu verzeichnen, an dem das Geld abgehoben wurde (nicht Datum der Wertstellung).
  • Bei offenen Kassen müssen die Tageseinnahmen Cent genau im täglich zu erstellenden Kassenbericht dokumentiert sein und dürfen nicht gerundet werden. Ab 2017 ist zusätzlich ein Zählprotokoll verpflichtend.

 

Quelle: Steuerberatung Stefan Härtl, www.steuerberater-muenchen24.de

 

 

Ist euer Kassensystem auch auf den neusten Stand?

Falls ihr fragen habt wie ihr euer Kassensystem GoBD 2018 konform macht, oder bei sonstigen fragen helfen wir euch gerne

Wir freuen uns !

Euer Team von Paste-it

☎ : 030 2579 7545

?⌨: info@paste-it.de 

 

 

 

 

Verwandte Beiträge