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Werden die Kassen-Nachschauen mehr Steuersünder entlarven?

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Habt acht, habt acht …

Laut einer Schätzung werden über Kassen in der deutschen Gastronomie jährlich etwa 6 Mrd. Euro an Steuern hinterzogen. Das soll sich ändern.

Steuerbetrug

BERLIN. Steuerbetrüger sollen es fortan schwerer haben. Dazu hat die Regierung zu Jahresbeginn die Möglichkeit der unangekündigten Kassen-Nachschau eingeführt. Damit können Steuerprüfer ohne sich vorab anzumelden alle ordnungsgemäßen Kassenaufzeichnungen eines Betriebs verlangen. Ob dieses Instrument tatsächlich den Steuerbetrug in den Bargeldbranchen eindämmen oder unterbinden kann, ist noch unklar.

Dem Bundesfinanzministerium  zumindest liegen noch keine Daten, also auch keine Erfolgsmeldungen, über die seit 1. Januar erfolgten Kassen-Nachschauen vor. Als Grund wird angeführt, dass die Steuerverwaltung grundsätzlich Sache der Bundesländer ist. Das Gesetz über die Kassen-Nachschau wurde jedoch auf Bundesebene, von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Und auch im Bundesfinanzministerium hofft man offenbar darauf, dass es Abhilfe im Kampf gegen Steuerhinterzieher bringt. Denn durch die unangekündigte Kassen-Nachschau entstehe für den Steuerpflichtigen, so ein Sprecher der Behörde, „ein hohes Entdeckungsrisiko“.

Als Betrüger entdeckt werden könnten offenbar viele Betriebe. Denn eine Schätzung eines Ex-Finanzministers zufolge werden allein in der deutschen Gastronomie pro Jahr insgesamt 6 Mrd. Euro an Steuern hinterzogen, weil Unternehmer ihre Kassensysteme manipulieren oder manipulieren lassen. Norbert Walter-Borjansstützt seine Schätzung zum einen auf einem Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Zum anderen hätten Hochrechnungen auf der Grundlage der Betriebsprüfer in Nordrhein-Westfalen zu sehr ähnlichen Ergebnissen geführt, wie der frühere Finanzminister jetzt auf Nachfrage der AHGZ berichtet. In seiner Zeit als Minister hatte Walter-Borjans daher eine große Kampagne gestartet, um Steuerbetrug in den Bargeldbranchen besser aufzudecken und über Schummel-Software zu informieren. Denn einige Hersteller integrieren in ihre Programme gezielt Möglichkeiten, um gepeicherte Umsätze im Nachhinein wieder zu Löschen oder um erfolgte Einnahmen gar nicht erst aufzuzeichnen (AHGZ 18/2014).

Der neuen Kassen-Nachschau unterliegen unter anderem elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen, App-Systeme, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte und offene Ladenkassen. Diese Art der Kontrolle wird nicht die einzige Verschärfung der Steuerprüfungen bleiben. Ab 2020 müssen Gastronomen und Händler bei jedem Umsatz immer einen verpflichtenden Einzelbeleg herausgeben. Mit den Belegen sollen alle Umsätze künftig genauestens gespeichert und nicht mehr gelöscht werden können. Diese Beleg-Ausgabe ist in einigen anderen europäischen Ländern ist die Beleg-Ausgabe daher schon lange vorgeschrieben. red

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