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Das Abmahnwesen reformieren!

Von Dr. Caroline von Kretschmann, Geschäftsführende Gesellschafterin, Europäischer Hof, Heidelberg.

Unbestritten: personenbezogene Daten müssen besonders geschützt werden. Das ist ein Grundrecht. Auch und gerade in Zeiten der rasant zunehmenden Digitalisierung. Der Facebook-Skandal hat dies wieder deutlich gemacht. Aber die Frage ist doch wie?

Seid dem 25. Mai 2018 gilt die neue, EU-weite Datenschutzgrundverordnung DSGVO (Seite 6), deren Bezeichnung allein schon nichts Gutes erwarten lässt. Die DSGVO präzisiert die bereits in Deutschland geltenden Vorgaben deutlich strenger. Und das sowohl bei den analogen als auch bei den digitalen Mitarbeiter- und Kundendaten. Viel Freude künftig bei der Gewährleistung von Kundenwünschen, beim Nutzer-Tracking, bei der Versendung von Newslettern, bei Gutscheinverkäufen oder bei Pre- und Poststay-Nachrichten!

Vieles erfordert aufgrund der neuen Verordnung eine signifikante Anpassung. Mitarbeiter und Kunden müssen über die Datennutzung informiert werden, sie müssen ausdrücklich zustimmen und sämtliche Abläufe müssen in einem Datenschutzkonzept rechtssicher dokumentiert werden. Mit Nachweispflicht beim Unternehmen. Also wieder ein Mehraufwand für alle Hoteliers und Gastronomen. Die Chance, hier alles richtig zu machen, ist wahrscheinlich genauso gering, wie etwa bei der Lebensmittelhygiene-Verordnung.

Man fragt sich zurecht, wann der Bürokratisierungswahn immer neuer und nicht zu Ende gedachter Verordnungen und gesetzlicher Auflagen endlich einer praktikablen Ausgestaltung weicht. Es interessiert offensichtlich niemanden, wie insbesondere kleine Betriebe diese Auflagen korrekt erfüllen und die dadurch entstehenden Kosten decken sollen. Zudem herrschen bei den Einzelheiten der Verordnung noch große Rechtsunsicherheiten. Selbst versierte Juristen zucken mit den Schultern, wenn es um die Umsetzung geht. Aber: Auch das interessiert offensichtlich nicht. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes bestraft und schon jetzt machen sich Behörden und wohl auch Abmahnanwälte bereit für Kontrollen und Klagen.

Man braucht nach den schon überstandenen Abmahnwellen (z.B. wegen Fotos im Netz) kaum Phantasie, um sich Details und Folgen auszumalen. Verärgerte Gäste könnten formale Fehler als Anlass nehmen, um ihrem Unmut Luft zu machen und zu klagen. Oder Konkurrenten finden Wege, um Mitbewerber zu diskreditieren… Dann rücken Abmahnvereine und Rechtsanwälte an, für die sich durch ein nicht umsetzungsreifes Bürokratiemonster wieder ein neues, lukratives Geschäftsfeld eröffnet.

Die wirtschaftliche Bedrohung durch die drohenden Geldforderungen führt zu einem Klima der Verunsicherung. Wir sollten wohl alle die Petition 77180 an den Deutschen Bundestag unterzeichnen, mit der eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens gefordert wird. Mit dem Ziel, die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen des missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen aus Gewinninteresse durch Abmahnvereine und spezialisierte Rechtsanwälte zu ändern. Wir als Europäischer Hof Heidelberg haben schon unterschrieben.
Wir hoffen, es gefällt und hilft euch weiter!

Seid ihr schon darauf eingestellt?

Falls ihr Fragen oder Anregungen habt, dann meldet euch doch einfach ….

Wir freuen uns!

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