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Teil 5 des Gastrokrimis- Antworten auf Zweifelsfragen zur Kassenführung und ob es eine Ausnahmeregelung gibt?!

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Die wichtigsten Fragen….

 

,,So bin ich vor dem Wolf sicher‘‘

 

Antworten auf Zweifelsfragen zur Kassenführung und ob es eine Ausnahmeregelung gibt?

 

Betriebe mit Registrierkassen mussten ihre elektronischen Registrierkassen zum 1. Januar 2017 bereits aufrüsten. Weitere Änderungen und Neuregelungen wurden ab 2018 und 2020 im „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ beschlossen. Antworten auf aktuelle Zweifelsfragen zur betriebsprüfungssicheren Kassenführung.

In einem Schreiben beantwortete das Bundesfinanzministerium (BMF) Zweifelsfragen zur steuerlich korrekten Kassenführung, die von der Fraktion Die Linke an die Bundesregierung gestellt wurden. Die wichtigsten Aussagen kompakt zusammengefasst (BMF, Schreiben v. 14.12.2016, Az. IV A 4 – S 0316/13/10005:047)

Frage 1: Gibt es Ausnahmetatbestände, nach denen von der Einzelaufzeichnungspflicht abgesehen werden kann?

Antwort: Ja. Nach § 146 Abs. 1 Satz 2 AO kann von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung beim Verkauf von Waren von geringem Wert an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung Abstand genommen werden, wenn keine elektronischen Registerkassen eingesetzt werden.

Frage 2: Betrifft die Ausnahmeregelung zu Frage 1 nur Waren oder auch bar bezahlte Dienstleistungen?

Antwort: Die Ausnahmeregelung gilt wohl auch bei Dienstleistungen an eine Vielzahl nicht bekannter Personen. Werden Dienstleistungen dagegen an eine überschaubare Anzahl bekannter Personen erbracht, besteht eine Einzelaufzeichnungspflicht.

Das BMF antwortet auf weitere 14 Zweifelsfragen zur steuerlichen Kassenführung sehr oberflächlich und weist immer wieder darauf hin, dass nach dem Einzelfall entschieden werden muss, ob die Kassenführung den steuerlichen Maßstäben genügt oder nicht.

Tipp:  Da das Thema Kassenprüfung – egal ob elektronische Registerkasse oder offene Ladenkasse – immer mehr an Brisanz gewinnt und bei Betriebsprüfungen immer häufiger zu Konfrontationen mit dem Finanzamt führt, sollten Inhaber das Thema Kassenführung zur Chefsache machen.  Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Steuerberater, schulen Sie geeignetes Personal und geben Sie dieser Thematik höchste Priorität.

Spätestens seit 1. Januar 2018 kommt nämlich die Kassennachschau, bei der der Prüfer unangemeldet vor der Türe stehen und die Kassendaten fordern kann. Bis dahin sollten Sie Ihre steuerliche Kassenführung auf Vordermann gebracht haben.

Ihr habt Fragen?

Gerne helfen wir euch weiter…

Euer Team von PASTE-IT

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