Die Hotel Mehrwertsteuer auf dem Prüfstand
Sind Übernachtung und Frühstück im Hotel, künftig doch wieder einheitlich zu versteuern?
Das fragt sich gerade die Hotellerie nach dem der Europäische-Gerichtshof ( EuGH) ein Urteil zur Besteuerung von Haupt- und Nebenbestandteil einer erbrachten Leistung erlassen hat.
Ein kombiniertes Angebot soll Entsprechen einheitlich besteuert werden…
Und zwar nach dem Satz der für die Hauptleistungen gilt. Im Hotel wäre das die Übernachtung,
für die hierzulande ein reduzierter Satz von 7 Prozent gilt
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof bezieht sich jedoch nicht auf die deutsche Hotellerie,
Sondern auf ein Angebot des Stadions Amsterdam, bei dem eine Stadionführung mit einem nicht geführten Museumsbesuch kombiniert wurde.
Um zu klären, ob das Urteil auf die deutsche Hotellerie übertragbar ist, hat der DEHOGA ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Zudem will der Verband ein MUSTERVERFAHREN bis hin zum EuGH führen, der dann rechtssicher über die Frage entscheiden soll, ob die derzeitige nationale Regelung dem EU- Recht entspricht.
Quelle RK
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