Nach Inkrafttreten des neuen Telemediengesetzten zum Schutz von WLAN Anbietern, soll nun das Gesetz nachgebessert werden. Der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundesfraktion, Lars Klingbeil teilte gegenüber der Presse mit, dass „Abmahnkosten und Verschlüsselungspflichten dürfen nicht entstehen. Alle Hürden für freies WLAN müssen weg.“ Ausschlaggebend für die Gesetzesänderung ist das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten Störerhaftung, dass im Falle einer Rechtsverletzung von dem WLAN-Betreiber verlangt werden könne, den Zugang künftig mit einem Passwort zu sichern.
Das würde für z.B. Cafés oder öffentliche Orte wie Bahnhöfe einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten, wenn sich jeder mit seinen persönlichen Daten ausweisen müsste. Dies soll nun mit der Änderung ausgeschlossen werden und man ist optimistisch, dass dem Vorschlag von der Union zugestimmt wird.
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