Ende 2016 müssen alle Kassen GDPdU (Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) fähig sein. Die GDPdU regelt die Aufbewahrungs- und Mitwirkungspflicht von Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen.
Dies gilt nicht nur für Restaurants, Bars und Cafés sondern für alle, die eine Kasse führen.
Wir bieten für Ihren Betrieb individuelle Lösungen und Systeme.
Gemeinschaftsverpflegungen und Kantinen zum Beispiel, können wir mit bargeldlosen Kassensystemen ausstatten. Über Datenträger wie Transponderkarten, können die Mitarbeiter der Betriebe an Aufladestationen Beträge auf ihrem Datenträger speichern. Im Hintergrund werden die Beträge durch eine Datenbank verwaltet und im Backoffice ausgewertet. An den Kassen wird dann dieses Zahlungsmittel gegen die Leistung getauscht. Ein sicherer und geschlossener Kreislauf, der auch dem Datenschutz gerecht wird.
Benötigen Sie Hilfe bei der richtigen Auswahl?
Wir beraten Sie gerne, sprechen Sie uns an!
Ihr PASTE-IT Team