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Störerhaftung vor dem Aus

SK8_3998

Die Änderung des Telemediengesetzes steht an. Der Regierungsentwurf für ein WLAN-Gesetz, das jede Form der Haftung von WLAN-Anbietern für rechtswidriges Verhalten Dritter beschränkt, soll bereits am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss und am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden.

Das bedeutet für alle Dienstanbieter, ob Café, Restaurant, Hotel usw., die Ihren Kunden WLAN anbieten eine Freistellung der Haftung geltend für straf-, verwaltungs-, und zivilrechtliche Aspekte ebenso wie für Handlungen Dritter.

Wollen Sie Ihren Kunden auch einen Mehrwert mit einem kostenlosen WLAN anbieten, dann sprechen Sie uns an, wir rüsten Sie aus.

Ihr PASTE-IT Team

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