Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Maciej Szpunar schreibt in einem Verfahren zur deutschen Störerhaftung, dass ein Unternehmer, der der Öffentlichkeit ein WLAN-Netz kostenlos zur Verfügung stellt, nicht für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers verantwortlich gemacht werden kann. Eine Unterbindung der Rechtsverletzung wäre unverhältnismäßig hoch und würde bedeuten, dass nur rechtmäßige Kommunikation erlaubt wäre, was das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit einschränken würde.
Die Meinung des Generalanwalts ist für das Gericht zwar nicht bindend, jedoch wegweisend und könnte der Verbreitung offener WLAN-Netze in Deutschland helfen.
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