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Neuregelung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber seit heute in Kraft

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Seit heute gilt das „Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“, das WLAN-Anbieter vor der Haftung von Rechtsverstößen Dritter schützen soll. Vor allem Restaurant-, Café- und Hotelbetreiber werden sich freuen, denn nun ist der Weg frei für Hotspots und freies WLAN für Gäste und Besucher.

Wir als Solution LANCOM Partner unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung und bieten Ihnen die passende Lösung für Ihr Unternehmen.

Ihr paste-it Team

Solution_Partner_2013 wlan