Seit heute gilt das „Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“, das WLAN-Anbieter vor der Haftung von Rechtsverstößen Dritter schützen soll. Vor allem Restaurant-, Café- und Hotelbetreiber werden sich freuen, denn nun ist der Weg frei für Hotspots und freies WLAN für Gäste und Besucher.
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Ihr paste-it Team