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Ist Ihre Kasse „finanzamtstauglich“?

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Mit dem Ende der Übergangsfrist am 31.12.2016 sind Einzelhändler mit digitalen Kassen verpflichtet alle Einzelumsätze aufzuzeichnen und mindestens 10 Jahre lang zu speichern. Dabei müssen alle Bons elektronisch, unveränderlich bereitgestellt werden.

Mit den neuen Anforderungen sollen Kassen manipulationssicherer werden und für mehr Transparenz bei Bargeld-Umsätzen sorgen. Daher werden neue Anforderungen an Hard- und Software gestellt, um der Finanzverwaltung eine transparente und nachvollziehbare Datenbasis zu ermöglichen. Für Einzelhändler mit alten Registrierkassen und Kassensysteme, die alle Einzeldaten nicht in elektronischer Form aufbewahren und nicht den Vorschriften entsprechen, gilt die Übergangsfrist bis zum 31.12.2016. An diese Frist sollten Sie sich unbedingt halten, da bei einer Prüfung durch das Finanzamt nach diesem Stichtag die Schätzung der Buchführung droht. Dadurch können für Sie Kosten von über 10.000€ entstehen.

Sollten Sie jetzt beabsichtigen, sich eine neue oder gebrauchte Kasse zu kaufen, muss diese die Anforderungen bereits erfüllen. Sprechen Sie uns an. Wir bieten Ihnen, als Vertriebspartner von Hypersoft und Orderman, die für Sie richtigen Kassensysteme an.

Ihr paste-it Team

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