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Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tritt heute in Kraft

SK8_8900

Seit heute werden anlasslos Daten zur Kommunikation der Bundesbürger gespeichert.

Zugangsanbieter müssen nach einer Übergangsfrist von einigen Monaten die Verbindungsinformationen ihrer Kunden zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang speichern.

Gegner der umstrittenen Überwachungsvorschrift befürchten, dass die Vorratsdatenspeicherung der totalen Überwachung Tür und Tor öffne. Bestärkt in Ihrer Annahme werden sie durch Bayerns Pläne, dem Verfassungsschutz Zugriff auf die gespeicherten Daten zu gewähren.

Die FDP ebenso wie organisierte Datenschützer haben angekündigt, gegen das neue Gesetzt vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen.